Tauchordnung

I. Geltungsbereich

1. Diese Tauchordnung gilt für alle Veranstaltungen der Abteilung Tauchen des TKV Neuruppin (Tauchclub Sharky).

2. Tauchveranstaltungen im Sinne dieser Tauchordnung sind nur solche, die entweder in dem in der Mitgliederversammlung aufgestellten Veranstaltungsplan enthalten sind oder aber durch den Abteilungsvorstand gegenüber dem Vorstand des TKV ordnungsgemäß nachgemeldet worden sind.

II. Tauchsicherheit

3. Ungeachtet der Eigenverantwortlichkeit des Tauchers ist für die Durchführung jeder Tauchveranstaltung ein Verantwortlicher festzulegen.

4. Verantwortlich ist grundsätzlich der Instructor im Falle seiner Abwesenheit der Divemaster.

5. Sofern keine der unter Ziff. 4 genannten Personen an der Veranstaltung teilnimmt, ist durch den Vorstand ein Verantwortlicher zu benennen. Dieser sollte über eine möglichst hohe Brevetierung, entsprechende Taucherfahrung und die charakterliche Eignung verfügen.

6. Bei der Ausübung des Tauchsports sind die allgemeinen und speziellen Regeln und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Insbesondere: Körperliche Eignung (kein Tauchgang unter der Wirkung von Rauschmitteln, insbesondere Alkohol und/ oder Medikamenten) Gründlicher Ausrüstungs-Check, Tauchen im Buddy-System, Plane deinen Tauchgang; tauche deinen Plan, Einhaltung der Tiefenbegrenzung für Sporttaucher (nach Padi-Richtlinie) Die Mitglieder werden zum Thema Tauchsicherheit einmal jährlich aktenkundig belehrt. Sollten Unfall-und/oder Haftpflichtschäden auftreten sind die entsprechenden Vordrucke zur Meldung zu verwenden.

III. Aus- und Weiterbildung

7. Jeder Taucher sollte bemüht sein, seine Tauchfertigkeiten weiter zu entwickeln.

8. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, nicht aber die Verpflichtung die Ausbildungsangebote des Tauchclubs Sharky zu nutzen.

9. Die über den Club für Mitglieder angebotenen Ausbildungen und Preise sind Bestandteil der Tauchordnung.

10. Bei mehreren, im Tauchclub Sharky vorhandenen Instructoren, wird die Aus – und Weiterbildung im Interesse des Clubs durchgeführt. Persönliche Vorrechte bestehen nicht.

IV. Sonstiges

11. Der Vorstand bietet für Mitglieder Hilfe und Beratung bei Kauf/Ausleihe von Ausrüstungsteilen an. Eine Verpflichtung diese Möglichkeit zu nutzen, besteht nicht.

12. An den Clubveranstaltungen können Gäste teilnehmen. Diese haben den jeweils festgelegten Unkostenbeitrag zu entrichten.

13. Über den Club wird Schnuppertauchen für Interessierte angeboten.

Die Tauchordnung wurde am 25.02.2014 im Rahmen der Abteilungsmitgliederversammlung verändert und beschlossen.